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   BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 18.97   

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https://dejure.org/1998,13713
BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 18.97 (https://dejure.org/1998,13713)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1998 - 1 D 18.97 (https://dejure.org/1998,13713)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1998 - 1 D 18.97 (https://dejure.org/1998,13713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Milderungsgrundes einer psychischen Ausnahmesituation - Vorliegen einer neurotisch stark gestörten Persönlichkeit - Fehlen von Anhaltspunkten für einen gezielten Zugriff auf den Briefinhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91

    Paketzusteller der Deutschen Bundespost; Unterschlagung von Nach- und

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 18.97
    Er hat sich dadurch nicht nur über das Interesse der Allgemeinheit an der Zuverlässigkeit des Postverkehrs, sondern auch über die Sicherung der Vertraulichkeit des Inhalts von Postsendungen hinweggesetzt und damit ein weiteres wichtiges Schutzgut verletzt (vgl. dazu Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 66.91 - <BVerwGE 93, 314 = BVerwG DokBer B 1993, 119 = NJW 1994, 210 = IÖD 1993, 115>).
  • BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91

    Schalterbeamter der Post; Verkauf begehrter Sammlermarken gegen besondere

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 18.97
    Es genügt vielmehr, wenn für den Milderungsgrund hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, so daß sich sein Vorliegen nicht ausschließen läßt und deshalb im Zweifel zugunsten des Betroffenen zu entscheiden ist (Urteil vom 30. September 1992 - BVerwG 1 D 32.91 - <BVerwGE 93, 294 = BVerwG DokBer B 1993, 7>).
  • BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 6.94
    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 18.97
    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 - ).
  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 60.91

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten auf Grund des Verstoßes gegen seine

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 18.97
    Eine solche Situation wird in aller Regel hervorgerufen durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führt (Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 -).
  • BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 40.97

    Unerlaubtes Entwenden von Diensteigentum der Bahn durch einen

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 18.97
    Dieser Milderungsgrund, bei dem der Senat derzeit von einer Geringwertigkeitsgrenze von ca. 50 DM ausgeht (Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 40.97 -), die hier mit 20, 80 DM nicht überschritten wäre, liegt deshalb nicht vor, weil der Beamte eine ihm dienstliche anvertraute oder zugängliche Postsendung geöffnet hat.
  • BVerwG, 07.02.1989 - 1 D 21.88

    Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Dienstherrn und Beamten durch die

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 18.97
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (stRspr z.B. Urteil vom 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 - m.w.N.).
  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 D 82.90

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 18.97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bei einem Zugriff auf Beförderungsgut ausnahmsweise möglich, wenn die Tat als Folge einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation des Täters anzusehen ist (vgl. Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 82.90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2022 - DL 16 S 1567/20

    Disziplinarmaßnahme gegen eine Polizeiobermeisterin wegen außerdienstlichen

    Auch ohne einen solchen Zusammenhang kann ein Schockzustand dann für den Zugriff ursächlich sein, wenn sich im Einzelfall nicht ausschließen lässt, dass sich der Schock in einem allgemeinen Zustand der Verwirrtheit äußert, der die dem Beamten sonst innewohnende Hemmschwelle gegen pflichtwidriges Verhalten mindert oder beseitigt (vgl. zum Fall einer Briefberaubung, die auf einer schockartig erlebten Beendigung einer Liebesbeziehung beruhte: BVerwG, Urteil vom 18.03.1998 - 1 D 18.97 -, juris).
  • BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00

    Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens

    Dies hat der Senat - ohne die Frage der "Schocktypik" näher zu problematisieren - z.B. im Fall einer Briefberaubung angenommen, die auf einer schockartig erlebten Beendigung einer Liebesbeziehung beruhte (Urteil vom 18. März 1998 - BVerwG 1 D 18.97 -).
  • BVerwG, 21.06.2000 - 1 D 49.99

    Veruntreuung von Nachnahmegeld in Höhe von 220 DM durch einen Beamten - Keine

    Vielmehr sind sie zugunsten des Beamten nach dem Grundsatz in dubio pro reo anzunehmen, wenn nur hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen (vgl. Urteil vom 18. März 1998 - BVerwG 1 D 18.97 - Urteil vom 30. September 1992 - BVerwG 1 D 32.91 - <BVerwGE 93, 294 = BVerwG DokBer B 1993, 7>).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 1 D 46.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Vornahme falscher Eintragungen in

    Es genügt vielmehr, wenn für den Milderungsgrund hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, so daß sich sein Vorliegen nicht ausschließen läßt und deshalb im Zweifel zugunsten des Betroffenen zu entscheiden ist (Urteil vom 18. März 1998 - BVerwG 1 D 18.97 -, Urteil vom 30. September 1992 - BVerwG 1 D 32.91 - <BVerwGE 93, 294 = BVerwG DokBer B 1993, 7>).
  • BVerwG, 24.06.1998 - 1 D 102.97

    Vorsätzliche Verletzung der Pflichten eines Beamten zu uneigennützigem sowie zu

    Die durch den Schock ausgelöste psychische Ausnahmesituation war für das Dienstvergehen kausal (vgl. dazu Urteil vom 18. März 1998 - BVerwG 1 D 18.97 - m.w.N.).
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